Wer kauft mir meinen überschüssigen Strom ab?
Auswahl des Energieversorgers zur Energieabnahme und Unterzeichnung des Energieabnahmevertrages.
Quick-Check
Stromabnahmevertrag: der notwendige und ideale Energieversorger
Stromabnahmevertrag
Für den überschüssigen Strom muss aufgrund der geltenden Regelungen ein Käufer bestimmt werden, d.h. ein Energielieferant kauft ihnen den Strom zu einem vereinbarten Preis ab. Grundsätzlich gibt es seitens der Energielieferanten keine Verpflichtung diesen Strom zu kaufen, einzig die Ökostromabwicklungstelle OeMAG ist verpflichtet den überschüssigen Strom aus ihrer anerkannten Photovoltaikanlage abzukaufen.
Der für den Betrieb der Anlage notwendige Stromabnahmevertrag ist je nach Energielieferanten immer auch an einen Bezug geknüpft, d.h. sie können nicht den Strom vom Energielieferanten A beziehen und den überschüssigen Strom an den Energielieferanten B verkaufen. Aus diesem Grund ist die Auswahl des Vertragspartners sehr wichtig; speisen sie z.B.: wenig Strom ein, so kann der Verkaufspreis aus ihrer Sicht geringer sein, speisen sie viel ein, so sollte der Verkaufspreis hoch sein.
ACHTUNG: Einige Energielieferanten verlangen eine Grundgebühr pro Monat für die Einspeisung, bitte dies bei der Betrachtung der Tarife beachten!
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