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Bekomme ich Förderungen und wenn ja, was ist zu tun?

 

Wer bekommt wo welche Förderungen? Welche Finanzierungen gibt es?

Quick-Check

Bundesförderung: Tarif oder Investitionsförderung?

Landesförderung: Neubau oder Altbau?

Gemeindeförderung: fragen sie nach!

 

Grundsätzlich gibt es die Unterscheidung in Bundes- und Landesförderung!

Bundesförderung

Die Bundesförderung sieht 2 mögliche Förderungen vor, wobei eine Doppelförderung nicht möglich ist:

1. Für Anlagen kleiner 5kWp -> Investitionsförderung

Gefördert werden ausschließlich neu installierte, in das Netz integrierte Photovoltaik-Anlagen. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWp. Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen. Die errichtete Photovoltaik-Anlage muss mindestens zehn Jahre im ordnungs- und bestimmungsgemäßen Betrieb bleiben. Förderanträge können ausschließlich online über die Homepage www.pv.klimafonds.gv.at eingebracht werden. Die Antragstellung via Fax, Post oder E-Mail ist nicht möglich.

2. Für Anlagen größer 5kWp -> Investitionsförderung und Tarifförderung

Für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wird ein Fördertarif gewehrt. Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Nach Vertragsabschluss gelten die Tarife für 13 Jahre. Pro Jahr steht für die Photovoltaik ein Förderbudget von 8 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 ist neu, dass es bei Aufdachanlagen zusätzlich zum Fördertarif einen einmaligen Investitionszuschuss gibt. Förderanträge können ausschließlich online über die Homepage www.oem-ag.at eingebracht werden. Die Antragstellung via Fax, Post oder E-Mail ist nicht möglich.

Achtung: Größer beantragte PV-Anlagen werden nicht gefördert.

 

Landesförderung

Durch die Wohnbauförderung des Landes Kärnten gibt es die Möglichkeit für die Förderung von Photovoltaikanlagen im Neubau bzw. Altbau:

1. Neubau:
Bei Neubauten gibt es für 5 kWp eine Erhöhung der Wohnbauförderung von € 2.400,– pro kWp. Maximal beträgt die Erhöhung also € 12.000,–. Es können auch Anlagen gefördert werden die größer als 5 kWpeak sind.

2. Altbau:
Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
Es werden maximal 5 kWp mit höchstens 35 % gefördert.
Die Förderung bei Einfamilienhäusern beträgt € 1.400,– pro kWp. Maximal kann man also € 7.000,– erhalten.

Die Förderung ist in der Abteilung 2, Kompetenzzentrum Finanzen, Wirtschaft und Wohnbau, Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen, Mießtaler Straße 6, 9021 Klagenfurt am Wörthersee – www.wohnbau.ktn.gv.at zu stellen.

Gemeindeförderung

Eventuell gibt es seitens ihrer Gemeinde noch zusätzliche oder andere Förderungen, fragen sie auf alle Fälle am Gemeindeamt nach.

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